1. Die Absicherung geht vor Hilfeleistung.
– schalten Sie das Warnblinklicht sofort nach dem Autounfall ein
– ziehen Sie sofort Ihre Warnweste an
– Warndreieck gut sichtbar aufstellen
Wichtig zu wissen: Warndreieck auf Autobahnen ca. 200m vor der Unfallstelle und auf Überlandstraßen ca. 100m vor der Unfallstelle aufstellen. In der Stadt bzw. innerhalb eines Ortes: ca. 50m vor der Unfallstelle
2. Unfall passiert – Notruf, wenn nötig
In allen Telefonnetzen Europas gilt die einheitliche Rufnummer Notruf 112. Zusätzlich finden Sie auf Autobahnen alle 2km sogenannte Notrufsäulen, falls Sie kein Handy dabei haben. Schwarze Pfeile auf den Leitpfosten zeigen an, in welcher Richtung sich die nächstgelegene Notrufsäule befindet.
Machen Sie folgende Angaben:
– Wo ist es passiert?
– Was ist genau passiert?
– Wie viele Verletzte gibt es?
– Welche Art der Verletzungen?
– Warten Sie auf Rückfragen der Einsatzleitung.
3. Erste Hilfe leisten
Leisten Sie erste Hilfe und betreuen Sie die Unfallopfer. Achten Sie besonders auf die richtige Lagerung des / der Verletzten und verhindern Sie eine Unterkühlung. Reden Sie ruhig mit dem Verletzten, um aufkommende Angst und eine Panik zu verhindern.
4. Am Unfallort verbleiben
Bitte verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort! Es muss zuerst der Unfallhergang festgestellt werden.
5. Unfall-Dokumentation erstellen
Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen des Unfalles. Sofern möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle mit Ihrem Handy oder Smartphone.
6. Unfall-Bericht erstellen
Nutzen Sie z.B. den “Europäischen Unfallbericht”. Er sollte an Ort und Stelle von beiden Fahrzeugführern ausgefüllt und unterschrieben werden. Achtung: Dies ist kein Schuldanerkenntnis!
7. Polizei einschalten
Die Polizei ist verpflichtet, einen Unfall mit Sachschaden aufzunehmen. Wichtig: Bei Unfällen mit Personen-
schäden muss die Polizei in jedem Fall benachrichtigt werden.
8. Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel über die Schuldfrage haben, schalten Sie einen Rechtsberater ein.
9. Kein Schuldeingeständnis
Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis! Ihre Haftpflichtversicherung könnte Regressansprüche
geltend machen.
10. Heinle Karosserie & Lack repariert den Unfall-Schaden.
Um die Beseitigung Ihres Unfallschadens kümmern wir uns. Das ist Sache der Profis. In unserem ausgezeichneten Fachbetrieb haben Sie die Garantie, dass fachgerecht gearbeitet wird. Wir helfen Ihnen sofort!